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Ehrenamtliche Mitarbeiter

Eine wichtige Komponente bei der Resozialisierung von Gefangenen ist das Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Straffälligenhilfe. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Angebote machen, die den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz aus zeitlichen, personellen und vollzuglichen Gründen oft schwer möglich sind. Dazu gehören beispielsweise Einzel- und Gruppengespräche, Freizeitangebote und die individuelle Begleitung bei und nach der Entlassung aus der Haft. Durch persönliche, tragfähige Beziehungen als spezielle Kompetenz der Ehrenamtlichen werden zum Teil grundlegende Hilfen für die Stabilisierung einzelner Inhaftierter gegeben.

Die ehrenamtliche Mitarbeit in der Straffälligenhilfe ist ein Bindeglied zwischen Gesellschaft und Inhaftierten. Die Vollzugsbehörden sollen mit Personen und Vereinen zusammenarbeiten, deren Einfluss die Eingliederung der Inhaftierten in das Leben in Freiheit fördern kann. Unter dieser Vorgabe und mit dieser Zielsetzung sollen Justizvollzugsanstalten mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten.

Die ehrenamtliche Mitarbeit im Justizvollzug bietet ein breites Spektrum des Engagements nach Begabungen und Fähigkeiten, nach individuellen Interessen und Möglichkeiten, z.B.

  • Einzelbetreuung
  • Gruppengespräche
  • Gottesdienstgestaltung
  • Gesprächskreise
  • Kreative Angebote
  • Briefkontakte
  • Sportaktivitäten
  • Bildungsmaßnahmen
  • Zeitlich befristete Projekte
  • Angehörigenhilfe
  • Entlassenenhilfe

Aufgaben und Umfang der ehrenamtlichen Mitarbeit können nach individuellen Absprachen getroffen werden.

Erwartungen an (neue) Ehrenamtliche

  • Sie haben Lebenserfahrung und bringen Kompetenzen aus Familie und Beruf mit?
  • Sie kennen Ihre Möglichkeiten und Grenzen?
  • Sie haben viel Geduld und sind gute Zuhörer?
  • Sie sind zuverlässig, vertrauenswürdig und verschwiegen?
  • Sie sind aufgeschlossene Gesprächspartner und haben Freude im Umgang mit Menschen?
  • Sie können konsequent und durchsetzungsfähig auftreten, ohne Problemen auszuweichen?
  • Sie haben alle zwei Wochen ca. 3 Stunden Zeit für einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt?
  • Sie lernen die Vorschriften der Justizvollzugsanstalt und beachten diese?
  • Sie sind bereit, sich für die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Straffälligenhilfe aus- und weiterbilden zu lassen?


Sie möchten gerne Ehrenamtlich in der Justizvollzugsanstalt Sehnde tätig werden. Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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