Niedersachsen klar Logo

Wäsche

Wäschepakete dürfen max. 1x mal im Quartal von dem Inhaftierten empfangen werden. Hierzu ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Das Wäschepaket kann beim Besuch oder auf dem Postwege in die Justizvollzugsanstalt gelangen.

Darf der Inhaftierte ein Paket mit Wäsche bekommen, wird ihm eine Marke gegeben. Die Marke muss der Inhaftierte dem Absender des Paketes übergeben oder zuschicken. Der Inhaftierte erhält auch ein Merkblatt. Das Merkblatt enthält Informationen zum Empfangen von Paketen mit Wäsche. Der Absender des Paketes klebt die Marke außen an das Paket. Die Marke muss gut zu sehen sein. Ist die Marke nicht zu sehen, wird das Paket nicht angenommen.


Pflegemittel sind verboten. Pflegemittel sind zum Beispiel Shampoo, Duschgel, Cremes und Seifen. Sobald das Paket mit Wäsche die JVA Sehnde erreicht, wird es dem Inhaftierten gegeben. Wurden im Paket Pflegemittel gesendet, werden diese nicht dem Inhaftierten gegeben.


Ausgabe in der Kammer

Ausgabe von Ausstattungsgegenständen in der Kammer der Justizvollzugsanstalt Sehnde

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln