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Post & Pakete

Post

Erhält der Inhaftierte Post, wird diese geöffnet. Das Öffnen erfolgt in Anwesenheit des Inhaftierten. Ein Bediensteter der JVA kontrolliert die Post auf verbotene Inhalte. Dies können zum Beispiel gefährliche Gegenstände sein. Bei der Kontrolle wird die Post nicht gelesen. Auch Post, die der Inhaftierte verschickt, wird auf diese Weise kontrolliert. Post für den Verteidiger wird nicht kontrolliert. Das gilt auch für Post an Gerichte. Erhält der Inhaftierte Post von seinem Verteidiger oder einem Gericht, wird diese nicht kontrolliert.


Post für Untersuchungshaftgefangene

Post für Inhaftierte in Untersuchungshaft wird vom Gericht kontrolliert. Es gibt Ausnahmen, in denen keine Kontrolle stattfindet.


Pakete

Pakete dürfen laut Gesetz keine Nahrungs- und Genussmittel enthalten. Der Inhaftierte muss für Pakete eine Erlaubnis bei der JVA Sehnde beantragen.


Paketannahme

Pakete von Besuchern werden zu den Besuchszeiten angenommen.

Paketzusteller liefern die Pakete bis 12 Uhr. Nachnahmesendungen werden von Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten der Zahlstelle und nach vorheriger Sperrung des Betrages angenommen.

Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Zahlstelle.

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