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Die Arbeitstherapie in der Justizvollzugsanstalt Sehnde

Die Arbeitstherapie in der Justizvollzugsanstalt Sehnde

Die im Niedersächsischen Strafvollzugsgesetz verankerte "Arbeitspflicht" (NJVollzG § 38) des Inhaftierten bedeutet im Gegenzug die Pflicht der Justizvollzugsanstalten, jedem Inhaftierten einen Arbeitsplatz anzubieten. Ein nicht unerheblicher Teil der Inhaftierten ist allerdings nicht in der Lage, eine wirtschaftlich ergiebige Arbeit aufzunehmen bzw. dieser regelmäßig nachzukommen. Sehr häufig liegen Erkrankungen aus den Bereichen der Psychiatrie, der Neurologie oder der Orthopädie vor. Oft sind diese Erkrankungen zusätzlich beeinflusst von Sucht- bzw. Entzugsproblemen, schlechter körperlicher Leistungsfähigkeit oder erheblichen sozialen Defiziten. Dieser Teil der Inhaftierten fällt grundsätzlich in den Bereich arbeitstherapeutischer Zuständigkeit und bildet ihren größten Arbeitsschwerpunkt.

Die JVA Sehnde verfügt über zwei eng miteinander verbundene Arbeitstherapieeinrichtungen mit insgesamt 30 Teilnehmerplätzen. Unter der Leitung besonders ausgebildeter Mitarbeiter werden hier einfachste Grundvoraussetzungen wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit ebenso trainiert, wie die Handhabung unterschiedlichster Werkzeuge und Materialien oder die Anwendung komplexer handwerklicher Techniken. Eine grundsätzliche Vorstellung davon, wie die Arbeitstherapiewerkstätten in der Justizvollzugsanstalt Sehnde konzeptioniert und eingerichtet sind, bekommt man, wenn man der gesetzlichen Formulierung folgt:

"Durch arbeitstherapeutische Beschäftigung soll Gefangenen, die aufgrund psychischer oder physischer Störungen nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind, geholfen werden, durch sinnvolle Beschäftigung unter fachkundiger Anleitung noch vorhandene Fähigkeiten so weit zu entwickeln, dass sie zur beruflichen Förderung oder zu einer wirtschaftlich ergiebigen Arbeit fähig werden. (…)" (RV d. MJ v. 3.2.1997)

Gemäß diesen Richtlinien obliegt es der Arbeitstherapie also, arbeitshinderliche Störungen beim Inhaftierten zu erkennen, diese in der Therapie angemessen zu berücksichtigen und insgesamt an einer stetigen Verbesserung der Situation zu arbeiten.

In der Praxis geschieht dies unter anderem

Ø durch Hilfe zur Gewöhnung an geplante Tagesstrukturen/-abläufe,

Ø durch Förderung der Einsicht des Inhaftierten in eigene Defizite,

Ø durch die Anleitung zur kollegialen und reflektierten Zusammenarbeit,

Ø durch Vermeidung von Frustration durch Unter- oder Überforderung,

Ø durch Schaffung von Arbeits-/Zufriedenheit durch Vermittlung von Erfolgserlebnissen,

Ø durch Verlegung der Arbeitsschwerpunkte auf die Förderung verbliebener Kompetenzen.

Die ständige Überprüfung vereinbarter Ziele gibt dabei Auskunft über Richtigkeit und Wirksamkeit der angewendeten Arbeitstherapiemaßnahmen. Die individuelle Förderung und Forderung des Inhaftierten wirkt positiv auf Kreativität, Leistungsfähigkeit und Produktivität. Zusätzlich bewirken Zuwendung, Anerkennung und Erfolg eine Ablenkung und Abwechslung von belastenden Symptomen und Umständen. Der Teilnehmer kann so alltagspraktisch erfahren, dass sich seine Defizite und Hindernisse eingrenzen, verbessern oder ausgleichen lassen.

Arbeitstherapie hilft sinnvoll, angemessen und individuell, einem Inhaftierten berufliche Perspektiven aufzuzeigen. Im Verbund mit allen Disziplinen des modernen Strafvollzuges ist sie darum ein wichtiger Baustein zur Resozialisierung.

Truhe Arbeitstherapie  
Justizvollzugsanstalt Sehnde - eine Truhe hergestellt in der Arbeitstherapie
Arbeitstherapie Hundehütte  
Justizvollzugsanstalt Sehnde - Produkt der Arbeitstherapie - Hundehütte
Produkt der Arbeitstherapie  

Produkt aus der Arbeitstherapie der Justizvollzugsanstalt Sehnde

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